1. Geltung der Bedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte
Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert
ausgehändigt. 2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und
Leistungs- beschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus
Zeitgründen eine Zusage nicht müglich war, bereitgestellt worden ist. 3. Reservierung Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service)
auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne
Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr
und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankuftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 4. Preisänderungen Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension
entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate
beträgt. 5. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung
sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zuk? nftigen Leistungen für
den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der
Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen
und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. 6. Vorauszahlungen Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder
andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen
und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. 7. Stornierungen, Stornobedingungen In Füllen von kurzfristiger
Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder dem ausbleiben der Inanspruchnahme von der gebuchten Leistung werden nachfolgende Stornogebühren
berechnet: -Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 60% der bestellten/
reservierten Leistungen -Stornierung zwischen einschl. 7. und Anreisetag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten
Leistungen Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum
bestellten / reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten / reservierten Leistungen
nur telweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welche storniert wurden beziehen oder wenn der Gast
ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten / reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 8. Haftung Für die Haftung der Penion gelten die § 701-703 des
BGB. Eine Haftung aus sonstigen Grü nden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 9. Sonstiges a) In den öffentlichen Bereichen der Pension ist, wenn nicht ander vereinbart, das
Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. b) Die überschriften dienen nur der besseren übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes.
nicht die einer abschließenden Regelung. c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. d) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts-bzw. Landgericht. 10. Widerruf von Reservierungen Hat die
Pension begründeten Anlaß zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschä ftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu geföhrden droht, sowie im Falle
höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen
für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen. |
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